Wer kann Mitglied werden?
Mitglieder können werden:
a) natürliche Personen,
b) Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Erwerb der Mitgliedschaft
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber oder der / des gesetzlichen Vertreter/s zu unterzeichnenden unbedingten Erklärung, die den Erfordernissen des Genossenschaftsgesetzes entsprechen muss. Über die Aufnahme als Genossenschaftsmitglied entscheidet der Vorstand. Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein persönliches Gespräch in unserer Verwaltung obligatorisch. Vereinbaren Sie hierzu gerne telefonisch einen Termin.
Eintrittsgeld
Satzungsgemäß ist bei der Aufnahme in unsere Genossenschaft ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 20,00 Euro zu entrichten.
Geschäftsanteile / Geschäftsguthaben
Für die Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, 7 Geschäftsanteile zu übernehmen. Jeder Geschäftsanteil beträgt 100,00 Euro. Das Pflichtgeschäftsguthaben in Höhe von insgesamt 700,00 Euro ist ebenfalls bei der Aufnahme zu entrichten. Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen Zahlungen in Teilbeträgen zulassen.
Dividende
Jedes Jahr erhalten unsere Mitglieder eine Dividende gemäß den satzungsgemäßen Bestimmungen und der Beschlussfassung durch die Vertreterversammlung. Die Dividende beträgt z. Zt. 4 % und wird auf das Geschäftsguthaben per 01.01. des Jahres gewährt, für welches die Gewinnausschüttung erfolgt.
Kündigung und Rückzahlung des Geschäftsguthabens
Die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft kann mit einer Frist von zwei Jahren zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen. Während der Dauer der Anmietung einer Wohnung kann keine Kündigung der Mitgliedschaft ausgesprochen werden. Nach Ablauf der satzungsgemäßen Kündigungsfrist und Feststellung der Bilanz wird das Geschäftsguthaben an das ausscheidende Mitglied zurückerstattet.
Sollten wir Sie jetzt noch nicht vollends überzeugt haben, dann sehen Sie sich doch einfach einmal die Vorteile einer Mitgliedschaft an. Weitere ausführliche Informationen können Sie auch der Satzung entnehmen. Wir sind sicher, es lohnt sich für Sie. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Oder haben Sie noch weitere Fragen? Dann nehmen Sie doch bitte unsere Besuchszeiten wahr, rufen uns an oder senden uns einfach eine E-mail.