Es gibt viele gute Gründe, Mitglied in unserer Genossenschaft zu werden.
Wir möchten Ihnen diese Vorteile etwas näher erklären:

  • Der Anspruch auf wohnliche Versorgung
  • Der Genossenschaftsgedanke
  • Die Dividende auf das Geschäftsguthaben
  • Die Wohnungsbauprämie
  • Die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen

Der Anspruch auf wohnliche Versorgung

Mitglieder unserer Genossenschaft haben Anspruch auf wohnliche Versorgung durch Nutzung einer Genossenschaftswohnung. Wir sind bestrebt, unseren Mitgliedern solide und preisgünstige Wohnungen anzubieten. Mieter unserer Wohnungen brauchen keine Kündigungsängste zu haben; wir garantieren sichere und langfristige Mietverhältnisse. Die Vergabe unserer Wohnungen erfolgt nach der Dauer der Mitgliedschaft, d. h. die niedrigere Mitgliedsnummer (nach Dauer der Mitgliedschaft) hat Vorrang.

Der Genossenschaftsgedanke

Nachbarschaftliche Kontakte, der Zusammenhalt der Mieter und Mitglieder untereinander. Wo gibt es so etwas heute noch? Wir sind der Auffassung, dass diese Punkte zu einem besseren Zusammenleben einfach dazu gehören. Deshalb wollen wir Ihr zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner sein, der für Ihre Sorgen ein offenes Ohr hat und mit Ihnen gemeinsam nach einer Lösung sucht. Denn eines ist uns besonders wichtig: Das Wohlergehen unser Mitglieder und Mieter.

Die Dividende auf das Geschäftsguthaben

Die Einzahlungen auf Ihr Geschäftsguthaben werden mit 4 % Dividende verzinst. Maßgeblich ist jeweils das eingezahlte Geschäftsguthaben per 01.01. des Geschäftsjahres, für welches die Dividende gezahlt wird.

Beispiel:
Ihr Geschäftsguthaben beträgt am 01.01.2017 insgesamt 700,00 Euro. Nach Feststellung der Bilanz und Beschlussfassung durch die Vertreterversammlung erhalten Sie 4 % Dividende = 28 Euro, die Ihnen ausgezahlt oder bei noch nicht voll eingezahlten Genossenschaftsanteilen Ihrem Geschäftsguthaben gutgeschrieben wird.

Die Wohnungsbauprämie

Auch von staatlicher Seite werden Mitglieder von Genossenschaften unterstützt. Einkommensabhängig können Sie 10 % Ihres Einzahlungsbetrages als Wohnungsbauprämie erhalten. Prämienberechtigt sind alle unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Einkommensgrenze liegt z. Zt. bei 35.000,- Euro bei Ledigen und 70.000,- Euro bei Verheirateten. Maßgeblich ist hierbei jeweils das zu versteuernde Einkommen. Die maximal mögliche jährliche Wohnungsbauprämie beträgt bei Ledigen 70,- Euro (erforderliche Einzahlung auf die Geschäftsanteile: 700,00 Euro) und bei Verheirateten 140,- Euro (erforderliche Einzahlung auf die Geschäftsanteile: 1.400,- Euro).
Die Vorbereitung der Wohnungsbauprämienanträge, eine ausführliche Beratung zur Antragstellung sowie die Einreichung der Anträge beim Finanzamt sind Bestandteil unserer Serviceleistungen.

Die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen

Wenn Sie berufstätig sind und von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten, können Sie diese ebenfalls bei uns in Form von Genossenschaftsanteilen anlegen. Auf die monatlichen Anlagebeträge von 13,29 Euro bis max. 39,88 Euro können Sie unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen (zu versteuerndes Einkommen bei Ledigen: 17.900,00 Euro bzw. bei Verheirateten: 35.800,00 Euro) eine Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen. Diese staatliche Förderung beträgt ab 2004 9 % der jährlichen Einzahlungsbeträge; die jährlich geförderten Höchstbeträge belaufen sich bei Alleinstehenden / Verheirateten mit einem Arbeitnehmer auf 470,00 Euro pro Jahr sowie bei Verheirateten mit zwei Arbeitnehmern auf 940,00 Euro pro Jahr.

Wie Sie sehen können, bietet die Mitgliedschaft bei unserer Genossenschaft viele Vorteile.

Nutzen Sie diese Vorteile und werden Sie Mitglied.