Bekanntmachung der Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung

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Bekanntmachung der Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung

Sehr geehrtes Mitglied,

entsprechend den satzungsmäßigen Statuten der Wohnungsgenossenschaft Ratingen eG endet die laufende 5-jährige Amtsperiode unserer Vertreter/innen nach Durchführung der diesjährigen Vertreterversammlung. Spätestens bis zu diesem Termin ist daher gemäß § 31 Abs. 5 + 6 unserer Satzung die personelle Zusammensetzung der Vertreterversammlung durch Wahlen neu festzulegen.

Am 25. Juni 2019 hat die Vertreterversammlung die von ihr gemäß Abs. 1 Abs. 2 der Wahlordnung zu bestimmenden Mitglieder des Wahlvorstandes gewählt. Der Wahlvorstand hat in seiner Sitzung am 20. Januar 2020 die zur Durchführung der Wahl notwendigen Beschlüsse gefasst.

Die für die Vertreterwahl wesentlichen Punkte sind:

 

  1. Die Wahlbekanntmachung wird allen Mitglieder an die letzte bekannte Anschrift schriftlich übersandt.

 

  1. Vom Wahlvorstand sind die einzelnen Wahlbezirke und die satzungsgemäß zu wählenden Vertreter/innen und Ersatzvertreter/innen wie folgt festgelegt worden:

 


  1. Wahlbezirk Wohnort zu wählende Vertreter/innen zu wählende Ersatzvertreter/innen
    1 Ratingen-West 8 2
    2 Ratingen-Tiefenbroich 6 2
    3 Ratingen-Ost 11 3
    4 Ratingen-Süd I 9 2
    5 Ratingen-Süd II 8 2
    6 Ratingen-Mitte, Hösel, Lintorf 6 2
    7 Mitglieder, die nicht im Haus-    
      bestand der WO-GE-RA wohnen 53 11

 

  1. Mithin sind insgesamt 101 Vertreter/innen und 24 Ersatzvertreter/innen zu wählen.

 

  1. Die Liste der wahlberechtigten sowie wählbaren Mitglieder in den einzelnen Wahlbezirken liegt vom Zeitpunkt der Wahlbekanntmachung in der Geschäftsstelle Poststraße 34 während der Sprechstunden (dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme für die Mitglieder aus.

 

  1. Wahlberechtigt ist jedes Mitglied, das zum Zeitpunkt der Wahlbekanntmachung in die Liste der Genossen eingetragen ist.

 

  1. Wählbar als Vertreter/in ist jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person, die Mitglied der Genossenschaft ist und nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat angehört. Ist ein Mitglied der Genossenschaft eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, können natürliche Personen, die zu deren gesetzlichen Vertretung befugt ist, als Vertreter/in gewählt werden.

 

  1. Der Wahlvorstand erarbeitet eine Kandidatenliste je Wahlbezirk. Weitere Wahlvorschläge für einzelne Kandidaten können direkt an den Wahlvorstand gerichtet werden und müssen spätestens bis zum 5. März 2020, 16.30 Uhr (Einwurf in den Briefkasten Poststraße 34) dem Wahlvorstand vorliegen. Dem Vorschlag ist eine Erklärung des vorgeschlagenen Mitgliedes beizufügen, dass es mit seiner Benennung für den betreffenden Wahlbezirk einverstanden ist.

 

  1. Die Wahl wird durchgeführt in Form der Stimmabgabe durch Briefwahl. Den wahlberechtigten Mitgliedern werden die Unterlagen für die Durchführung der Wahl vom Wahlvorstand übersandt.

 

  1. Sämtlicher die Wahl betreffender Schriftverkehr ist zu richten an:

 

Wohnungsgenossenschaft Ratingen eG

-Wahlvorstand-

Poststraße 34

40878 Ratingen

 

Wohnungsgenossenschaft

Ratingen eG

 

gez. Schnutenhaus

Vorsitzender des Wahlvorstandes