Bekanntmachung zur Vertreterwahl 2020

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Das Wahlergebnis der Vertreterwahl 2020 ist durch Beschlussfassung des Wahlvorstandes durch schriftliche Stellungnahme festgestellt worden und hat nach Ablauf der Zustimmungsfrist Rechtsgültigkeit erlangt.

Gemäß § 13 der Wahlordnung kann jedes Mitglied in die Liste der in den einzelnen Wahlbezirken gewählten Vertreter/innen und Ersatzvertreter/innen in der Geschäftsstelle Poststr. 34 nach vorheriger Terminabstimmung Einsicht nehmen; eine Abschrift der Liste wird jedem Mitglied auf Verlangen ausgehändigt.

 

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